Teilnahmebedingungen
Münchner Nachbarschaftspreis 22/23:
Teilnahmebedingungen und Datenschutz
Ausloberin und Veranstalterin des Wettbewerbs ist die Stiftung Daheim im Viertel, Aberlestraße 16 Rgb, 81371 München. Mit Einreichen der Bewerbungsunterlagen erklären sich die Bewerber*innen mit der Geltung der nachfolgenden Teilnahmebedingungen einschließlich der Datenschutzbestimmungen einverstanden.
- Einsendeschluss ist Dienstag, der 28. Februar 2023, 23:59 Uhr. Die Teilnahme setzt voraus, dass das Bewerbungsformular und die ergänzenden Unterlagen bis zum Stichtag vollständig beim Veranstalter vorliegen.
- Zur Teilnahme berechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Initiativen, die von bürgerschaftlichem ehrenamtlichem Engagement getragen werden. Projekte, die der Verfolgung gewerblicher Zwecke dienen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Bei der Preisausschreibung handelt es sich nicht um einen Ideenwettbewerb. Die eingereichten Projekte müssen bereits realisiert sein und auf Dauer angelegt sein.
- Das eingereichte Projekt muss in mindestens einem Stadtviertel Münchens Wirksamkeit entfalten.
- Das eingereichte Projekt muss sich auf mindestens einen Stiftungszweck der Stiftung Daheim im Viertel beziehen:
- Förderung der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens, insbesondere durch Integrationsprojekte
- Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer finanziellen Bedürftigkeit auf Hilfe von anderen angewiesen sind
- Jugend- und Altenhilfe, auch durch Projekte der gegenseitigen Unterstützung von Jung und Alt
- Erprobung neuer Formen des sozialen Miteinanders, insbesondere im Bereich des Wohnens
- Dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt, des Klimas und der Regenerationsfähigkeit der Naturgüter im öffentlichen Raum sowie der Ressourcenschonung
- Nach Einsendeschluss überprüft das Fachgremium des Veranstalters/die Jury im ersten Schritt der Bewertungsphase alle Einsendungen hinsichtlich ihrer Gültigkeit und nominiert etwa 20 Einsendungen für die finale Jurysitzung. Die vom Veranstalter eingesetzte Jury beurteilt im Zuge einer Jurysitzung die nominierten Einreichungen, benennt Siegerprojekte und verteilt das Preisgeld auf diese Projekte. Das Ergebnis wird erstmalig im Zuge der Preisverleihung verkündet. Zuvor wird lediglich eine Liste der nominierten Projekte veröffentlicht. Die Preisverleihung erfolgt am 4. Mai 2023 in München.
- Der Bewerber/die Bewerberin versichert die Richtigkeit der gemachten Angaben. Im Falle falscher Angaben ist der Veranstalter jederzeit zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerberin sowie zur Aberkennung eventuell erworbener Titel berechtigt.
- Unvollständige Bewerbungsunterlagen berechtigen nicht zur Teilnahme am Wettbewerb und können ausgeschlossen werden.
- Mit dem Upload der Bewerbung erklärt der Bewerber/die Bewerberin sich damit einverstanden, dass die Informationen zum Unternehmen, die Website, die Beschreibung des Projektes sowie die eingereichten Fotos durch den Veranstalter sowie externe Presse und Medien zur Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung über den Münchner Nachbarschaftspreis 2022/2023 kostenfrei sowohl in Druckform als auch im Internet öffentlich verwendet werden dürfen. Der Bewerber stellt den Auslober von allen Rechten Dritter frei.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eingereichte Unterlagen.
- Für den Fall, dass während der Preisverleihung Bild- und/oder Tonaufnahmen durchgeführt werden, erklärt sich der Bewerber/die Bewerberin mit dem Einreichen der Bewerbung damit einverstanden, dass er/sie in Bild und/oder Ton aufgenommen wird und die Aufzeichnungen seiner/ihrer Person für Zwecke der Berichterstattung und Pressearbeit bzgl. des Münchner Nachbarschaftspreises sowie für Informationszwecke vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung gesendet, veröffentlicht und im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
- Personenbezogene Daten, die bei der Bewerbung angegeben werden, können für die Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs erfasst, verarbeitet, gespeichert und mit den Jurymitgliedern geteilt werden. Soweit die Stiftung Daheim im Viertel personenbezogene Daten von Teilnehmenden erhebt, verarbeitet oder nutzt, geschieht dies unter Beachtung der Vorschriften des einschlägigen deutschen und europäischen Datenschutzrechts. Name, Projektname, E-Mail-Adresse und Postanschrift der Teilnehmenden werden darüber hinaus dafür genutzt, den Teilnehmenden Informationen über den Wettbewerb zukommen zu lassen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.